Erhöhung Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2021
Der in der Volksabstimmung vom September 2020 angenommene zweiwöchige bezahlte Vaterschaftsurlaub tritt per 1. Januar 2021 in Kraft und bringt eine leichte Erhöhung der EO-Beiträge mit sich.
Das heisst, dass sich der EO-Lohnbeitrag von 0.45% auf 0.5% erhöht.
Der Beitragssatz AHV/IV/EO steigt somit von 10,55% auf 10,60% an.
Die Beitragssätze sehen ab dem 1. Januar 2021 wie folgt aus:
Arbeitgeber in % | Arbeitnehmer in % | Total in % | |
AHV | 4.35 | 4.35 | 8.70 |
IV | 0.70 | 0.70 | 1.40 |
EO neu EO bisher |
0.25 0.225 |
0.25 0.225 |
0.50 0.45 |
Total AHV/IV/EO neu Total AHV/IV/EO bisher |
5.30 5.275 |
5.30 5.275 |
10.60 10.55 |
Weitere Quelle: SVA Zürich
Kwaxx empfiehlt die Mitarbeitenden proaktiv und frühzeitig zu informieren. Somit wird Klarheit bezüglich den höheren Sozialversicherungsabzügen auf der Lohnabrechnung ab Januar 2021 geschaffen.