Änderungen von lohnrelevanten Regelungen per 1. Januar 2022
Folgende Regelungen haben im nächsten Jahr Einfluss auf die Lohnabrechnung:
Private Nutzung Geschäftsfahrzeuge
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird zukünftig per 01. Januar 2022 mit einer Pauschale von 0.90% (anstatt bisher mit 0.80%) pro Monat des Fahrzeugpreises exklusive Mehrwertsteuer besteuert.
Da die Fahrkosten zum Arbeitsort darin enthalten sind, entfällt in der privaten Steuererklärung die Aufrechnung für den Arbeitsweg. Der Privatanteil wird weiterhin in Ziffer 2.2 des Lohnausweises ausgewiesen. Die Arbeitgeber müssen nunmehr den Aussendienstanteil sowie die Homeoffice-Tage in Ziffer 15 nicht mehr deklarieren. Das Feld «F» ist nach wie vor anzukreuzen. Die neue Regelung wird somit zu einer administrativen Vereinfachung führen. Trotz der Änderung bleibt es jedoch möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft abzurechnen und den Fahrkostenabzug in der privaten Steuererklärung geltend zu machen.
Mitarbeitende mit Quellensteuer / Grenzgänger
Infolge der kürzlichen Anpassung bei der Quellensteuer, ist es für die Arbeitgeber unabdingbar, von den quellensteuerpflichtigen Personen über relevante Änderungen der persönlichen Lebenssituationen informiert zu werden. Nur auf diese Weise erfolgt die richtige Besteuerung. Zu diesem Zwecke stellt Kwaxx den Arbeitgeber jährlich einen Fragebogen für quellenbesteuerte Arbeitnehmer zur Verfügung.
Eine andere Möglichkeit wäre die Ergänzung des Arbeitsvertrages mit einem Pflichtzusatz für die Weiterleitung relevanter Daten und die Berücksichtigung der persönlichen finanziellen Abgeltung des Quellensteuerbetrages bei inkorrekten Angaben. Aufgrund der Corona-Situation kommt mit der Arbeit im Homeoffice eine wesentliche sozialversicherungsrechtliche Komponente hinzu. Verrichtet ein Arbeitnehmender seine Tätigkeit zu mehr als 25% an seinem ausländischen Wohnsitz (in einem EU-/EFTA-Staat), müssen sämtliche Sozialversicherungsabgaben in seinem Wohnsitzstaat entrichtet werden (Erwerbsortprinzip). Dies kann für die Arbeitgeber administrativen Mehraufwand und -kosten verursachen, da sie für die korrekte Abrechnung und Ablieferung der ausländischen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich sind sowie dieselben höher sein können.
Kwaxx empfehlt, die Homeoffice-Tätigkeit generell im Personalreglement zu regeln und bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen vertraglich auf ein Pensum von maximal 25% zu beschränken.