Höhere AHV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2020
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt per Januar 2020 vollständig in Kraft. Die Schweizer Stimmbevölkerung befürwortete die STAF am 19. Mai 2019.
Das heisst, dass sich der AHV-Lohnbeitrag von 8,4% auf 8,7% erhöht.
Der Beitragssatz AHV/IV/EO steigt somit von 10,25% auf 10,55% an.
Die Beitragssätze sehen ab dem 1. Januar 2020 wie folgt aus:
Arbeitgeber in % | Arbeitnehmer in % | Total in % | |
AHV neu AHV bisher |
4.350 4.200 |
4.350 4.200 |
8.70 8.40 |
IV | 0.700 | 0.700 | 1.40 |
EO | 0.225 | 0.225 | 0.45 |
Total AHV/IV/EO neu Total AHV/IV/EO bisher |
5.275 5.125 |
5.275 5.125 |
10.55 10.25 |
Weitere Quellen: SVA Zürich und EFD
Kwaxx empfiehlt die Mitarbeitenden proaktiv und frühzeitig zu informieren. Somit wird Klarheit bezüglich den höheren Sozialversicherungsabzügen auf der Lohnabrechnung ab Januar 2020 geschafft.