Änderungen Beitragssätze
auf dem Lohn

Höhere AHV-Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2020

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt per Januar 2020 vollständig in Kraft. Die Schweizer Stimmbevölkerung befürwortete die STAF am 19. Mai 2019.

Das heisst, dass sich der AHV-Lohnbeitrag von 8,4% auf 8,7% erhöht. 
Der Beitragssatz AHV/IV/EO steigt somit von 10,25% auf 10,55% an.

Die Beitragssätze sehen ab dem 1. Januar 2020 wie folgt aus:

  Arbeitgeber in % Arbeitnehmer in % Total in %
AHV neu
AHV bisher
4.350
4.200
4.350
4.200
8.70
8.40
IV 0.700 0.700 1.40
EO 0.225 0.225 0.45
Total AHV/IV/EO neu
Total AHV/IV/EO bisher
5.275
5.125
5.275
5.125
10.55
10.25

Weitere Quellen: SVA Zürich und EFD

Kwaxx empfiehlt die Mitarbeitenden proaktiv und frühzeitig zu informieren. Somit wird Klarheit bezüglich den höheren Sozialversicherungsabzügen auf der Lohnabrechnung ab Januar 2020 geschafft.

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